Absender:

Gruppe DIE LINKE im Fürther Rathaus

Mohamed Younis und Ulrich Schönweiß


e-mail: dielinkegruppefuerth@yahoo.de






An den Oberbürgermeister der Stadt Fürth Dr. Thomas Jung

-Stadtratsangelegenheiten / Haushaltsberatungen-



Fürth, den 16.11.2008


Antrag Weihnachtggeld für EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG

für die Haushaltsberatungen



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


wie beantragen für die Armen, also EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, ein Weihnachtggeld i.H.v. Je 50.--€ zu zahlen, welches selbstverständlich nicht auf die Regelleistungen angerechnet wird, sondern zusätzlich ist.

Wir orientieren uns hierbei an dem bereits im Sozialausschuss am 19.10.2007 gestellten Antrag.

Wir beantragen daher ein Weihnachtsgeld für die Kinder von Hartz-IV und AsylbLG-EmpfängerInnen, in Form eines Gutscheins, einzulösen beim Fürther Einzelhandel, i.H.v. 50.-- € zu geben.



Jede Untersuchung zeigt, daß arme Menschen ihr Geld verkonsumieren, es also sofort wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückfließt. Dies ist auch logisch, da arme Menschen kein Geld zum Sparen übrig haben, sondern Mangel leiden.

Dies wäre also auch eine wichtige wirtschaftliche Maßnahme.

Außerdem hat sich inzwischen die Situation für die Betroffenen durch die Preiserhöhungen für Lebensmittel und die deutlich erhöhten Kosten für Energie noch weiter zugespitzt.

Erst kürzlich von den Ministerpräsidenten der Länder festgestellt, dass der Regelsatz für Kinder nicht ausreichend ist und sie beschlossen sich beim Bund dafür einzusetzen, dass diese Regelsätze erhöht werden. Allerdings wir des noch einige Zeit brauchen, bis dieser Beschluss, wenn überhaupt, praktische Auswirkungen hat. Man sollte aber die Kinder, gerade an Weihnachten nicht alleine lassen.

Eine Unterstützung ist rechtlich möglich, das wurde im Rahmen ihres ersten Antrages festgestellt. Abgelehnt wurde der Antrag dann vor allem mit dem Verweis auf einen unzumutbaren Personalaufwand und der Schaffung von neuen Doppelstrukturen.

Wenn ein Weihnachtsgeld prinzipiell politisch gewünscht wird und als finanzierbar betrachtet wird, dann wäre die Verwaltung nach Vorschlägen zu befragen, wie es möglich sein könnte, die beantragte Leistung, ohne diese Doppelstrukturen zu erbringen. Eventuell, wäre die ARGE sogar bereit hier unterstützend tätig zu werden, es würde das Verhältnis ihrer Kunden zur ARGE sicherlich in vielen Fällen spürbar entkrampfen.



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Für den Fürther Einzelhandel stellte das Weihnachtsgeld eindeutig ein kleines, von der Stadt finanziertes, Konjunkturprogramm dar, und damit einen städtischen Beitrag zur Bekämpfung der drohenden Wirtschaftkrise, der bestimmt nicht in den falschen Händen landet.

Noch mal zur Erinnerung: Im Regelsatz ist für Kinder sind im Monat gerade mal 0,78€ für Kinderspielzeug vorgesehen. Für Kleidung 12,65€ und für Schuhe 4,41€.

Damit wird deutlich, dass ein Weihnachtsgeld in diesem Fall kein sozialpolitisches Luxusprodukt darstellt sondern eine dringend benötigte Hilfe zu einem menschenwürdigen Leben.


Vorliegender Antrage wurde im Wesentlichen von dem Fürther Sozialforum übernommen.








Mit freundlichen Grüßen,





für die Gruppe DIE LINKE im Fürther Rathaus

Ulrich Schönweiß und Mohamed Younis