DIE LINKE

im Fürther Rathaus


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90762 Fürth

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An die Stadt Fürth

Herrn OB Thomas Jung

-Stadtratsangelegenheiten-






Fürth, den 26.01.2009



Vertrag der Stadt Fürth mit der Arbeitsagentur; hier: wg. 1. Aufstockern und 2. Ortsabwesenheit

bitte den anderen Fraktionen zur Kenntnis





Sehr geehrter Herr Dr. Jung,


wir beantragen, daß die Stadt Fürth mit der Agentur für Arbeit Nürnberg bezüglich der „Vereinbarung zur Ausgestaltung der ARGE“ in Verhandlungen tritt und folgendes vereinbart und in den Vertrag mitaufnimmt:


1.

Es besteht keine Pflicht für einen ARGE-Hlfeempfänger eine Arbeit anzunehmen, bei welcher der Stundenlohn geringer als 8,71 € / brutto ist.

Wenn ein ARGE-Hilfeempfänger die Annahme einer Arbeit verweigert, bei der der Stundenlohn geringer als 8,71 € / brutto ist, erfolgen durch die ARGE keine Sanktionen.


2.

ARGE-Hilfeempfänger dürfen frei wählen, wann sie die drei Wochen und drei Tage „Urlaub“ nehmen, also gemäß der Erreichbarkeits - Anordnung nicht erreichbar sind. Ein Mitspracherecht besteht bei der ARGE diesbezüglich nicht.

Wenn ein ARGE-Hilfeempfänger die drei Wochen und drei Tage auch ohne Zustimmung der ARGE ortsabwesend ist, erfolgen keine Sanktionen.




Begründung:

zu 1.

In Fortführung des Antrages vom 3.9.2008, wg. Aufstockern, soll erreicht werden, daß die Zahl der Aufstocker zurückgeht.

Laut Mitteilung des Oberbürgermeisters sind in 2008 bei 4 von 5 neuen Vollzeit-Arbeitsverhältnissen die Arbeitnehmer immer noch auf Leistungen der ARGE angewiesen, also Aufstocker.

Dies ist für die Betroffenen erniedrigend und demotivierend, da sie ja vollzeit arbeiten, der Lohn jedoch zum Leben nicht langt.

Dies ist genauso im Interesse der Stadt, da diese die Kosten der Aufstockung zu tragen hat.

Der Trend muß gestoppt und umgekehrt werden.

Der Stundenlohn von 8,71 €/brutto ist der in Frankreich geltende Mindeslohn, an welchem wir uns orientieren.


Zu 2.

Die Vorschriften der Erreichbarkeitsanordnung sind für die Betroffenen diskriminierend und werden oft als entwürdigend empfunden.

Es ist Fakt, daß sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitslose jeweils ihre Arbeitskraft anbieten. Die bestehende Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen ist daher nicht nachvollziehbar und ohne sachlichen Grund.

Ohne der ARGE unsachliches Verhalten vorwerfen zu wollen, schließt der gemachte Vorschlag jedenfalls auch Mißbrauch und unsachliche Disziplinierung aus.



Da Vertragsfreiheit besteht, ist es möglich die genannten Punkte in den Vertrag aufzunehmen.



Auch wenn die ARGEn in knapp zwei Jahren neu strukturiert werden sollen, sind Verhandlungen dennoch sinnvoll und erstrebenswert. Zudem findet die obige Argumentation dann möglicherweise bei der Neustrukturierung Berücksichtigung. Vermutlich bringen sich die Kommunen ohnehin in die Diskussion um die Neustrukturierung ein.




In der Sitzung des POA am 18.3.09 bin ich leider verhindert und kann nicht teilnehmen, wie ich bereits mitgeteilt habe.






Mit freundlichen Grüßen,





für DIE LINKE im Fürther Rathaus

Ulrich Schönweiß